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Strom von HO(A)RST

Erneuerbare Energiegemeinschaft Haibach, Ottenschlag, Reichenau im Mühlkreis und Altenberg bei Linz

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HO(A)RST steht für Haibach, Ottenschlag, Altenberg, Reichenau STrom mit der Zielsetzung, erneuerbare Energie solidarisch und lokal zu handeln.”

Team, Strom von HORST

Über HO(A)RST

Strom selbst erzeugen, verkaufen und kaufen.

Energiegemeinschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung erneuerbarer Energien. Sie ermöglichen Verbrauchern, ihren eigenen Strom zu erzeugen, zu speichern, zu teilen oder zu verkaufen. Die Tätigkeit der EEG HORST ist nicht auf Gewinn gerichtet und bezweckt die Förderung und Errichtung von Erneuerbaren Energieanlagen, sowie deren gemeinsamen Betrieb und den lokalen Vertrieb, um einen Beitrag zur CO2-Reduktion und der Energiewende zu leisten. Auch soll eine gewisse Kontinuität sowie stabile Marktpreise für die Mitglieder des Vereins angestrebt werden.

Was ist eine EEG?

Am 07.07.2021 wurde das EAG-Paket, auch bekannt als das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket, vom österreichischen Nationalrat genehmigt. Die meisten dieser neuen Regelungen traten am 28.07.2021 in Kraft. Das Hauptziel dieses Gesetzespakets besteht darin, die Energieversorgung Österreichs bis 2030 auf 100% erneuerbare Energieträger umzustellen und bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Das EAG setzt wichtige Bestimmungen aus dem "Clean Energy for all Europeans Package" (CEP) der Europäischen Union in österreichisches Recht um. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist die Möglichkeit zur Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG).

Energiegemeinschaften stellen einen bedeutenden Fortschritt für die österreichische Energiebranche dar. Zum ersten Mal haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Energie gemeinsam über Grundstücksgrenzen hinweg zu erzeugen, zu speichern, zu nutzen und zu verkaufen. Eine EEG muss aus mindestens zwei oder mehr Mitgliedern oder Gesellschaftern bestehen und kann als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Rechtsform organisiert sein. Der Hauptzweck einer EEG liegt nicht in der Gewinnerzielung, sondern in der Schaffung ökologischer, wirtschaftlicher und/oder sozialer Vorteile für ihre Mitglieder.

Teilnehmer einer EEG können natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gemeinden, Behörden oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Die Definition von KMU erfolgt gemäß den Empfehlungen der Kommission, wobei KMU Unternehmen sind, die weniger als 250 Vollzeitarbeitskräfte beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Mio oder eine Bilanzsumme von höchstens EUR 43 Mio erzielen. Bei der Einstufung als KMU müssen auch Daten von verbundenen Unternehmen berücksichtigt werden.

Zu den Vorteilen der Teilnahme an einer EEG gehören insbesondere:

  • die aktive Teilnahme an der Energiewende,
  • die Förderung dezentraler Energiesysteme und die Entkopplung des Strompreises von Spekulanten,
  • wirtschaftliche Anreize,
  • die Förderung eines sparsamen Energieverbrauchs in der Gesellschaft und
  • die Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette.

Die EEG kann im Besitz der Gemeinschaft selbst, ihrer Mitglieder oder Dritter sein, wobei die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Erzeugungsanlagen, abgesehen vom Eigenverbrauch der Mitglieder, bei der EEG liegen muss. Dies kann auch durch Leasing- oder Contracting-Modelle erreicht werden, bei denen der Contractor die Kosten und Risiken für die Herstellung und Wartung der Anlage übernimmt, während der Nutzer durch einen Energieüberlassungsvertrag und entsprechende Zahlungen verpflichtet ist.

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