Geschäftsbedingungen des Verein EEG HORST

Energiegemeinschaft (EEG)

Der Verein EEG HORST ist eine regionale Energiegemeinschaft mit dem Versorgungsgebiet EGR00055. Es können nur Erzeuger bzw. Verbraucher aus diesem regionalen Versorgungsgebiet teilnehmen. Die Reduktion der Netzkosten für den Strom aus der EEG erfolgt im Zuge der Strom- oder Netzrechnung des Stromversorgers.

Strombezug

Die Festlegung des durch den Verein EEG HORST gelieferten Stromanteiles erfolgt viertelstündlich durch den lokalen Netzbetreiber mit dynamischer Aufteilung mit Hilfe der Daten des digitalen Messgerätes des Netzbetreibers. Die Reststrommenge wird durch den bestehenden Stromlieferanten bereitgestellt.

Stromlieferung für Überschuss-Einspeiser

Ein Teilnehmer mit Überschuss-Einspeisung verbraucht einen Teil des erzeugten Stroms selbst, Überschüsse (vom Smart Meter erfasste Einspeisung) werden dem Verein EEG Horst zur Verfügung gestellt. Nicht vom Verein EEG Horst genutzte Erzeugungsmengen werden dem eigenen Stromabnehmer zugewiesen.

Im Sinne der einer Betriebs- und Verfügungsgewalt werden folgende Vereinbarungen getroffen: Der Anlagenbesitzer betreibt die Anlage auf eigene Rechnung und eigenes Risiko und ist für ordnungsgemäßen Betrieb samt Überprüfungen, Instandhaltung und Reparatur verantwortlich und erhält für den durch den Verein EEG Horst abgenommenen Strom die vom Verein festgelegte Vergütung. Es bestehen beiderseits keine Verpflichtungen auf Lieferung bzw. Abnahme festgelegter Energiemengen. Der Verein EEG Horst kann über die eingespeiste Strommenge zur Verteilung innerhalb der EEG verfügen. Der Verein EEG HORST kann den Einspeiser auf Auffälligkeiten, z.B. vermutete Fehlfunktionen der Anlage wegen untypischer Liefermengen, aufmerksam machen. Überschuss-Einspeiser sind mit Ihrem(n) am Anlagenstandort befindlichen Bezugszählpunkt(en) zur Teilnahme an der EEG verpflichtet. Für Voll Einspeiser ist eine eigene Regelung zu treffen.

Zeitraum der Teilnahme, Consent

Über den Beitritt entscheidet statutengemäß der Vereinsvorstand. Es gelten die in den Statuten festgelegten Kündigungsrechte und -fristen für den Austritt. Bei Anmeldung an die EEG ist eine Vereinbarung über Teilnahme und Datenaustausch mit dem Netzbetreiber über dessen Kundenportal zu schließen (=Consent). Eine Aufhebung des Consent durch den Teilnehmer entspricht einer Kündigung der Vereinsmitgliedschaft und bedarf der Klärung mit dem Vereinsvorstand.

Der Unterzeichner erklärt, dass alle Angaben überprüft und wahrheitsgemäß sind.